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Steuer-News

Lohnsteuerprüfung: Datenzugriff mittels Datenträger

Das FG Münster hat im Urteil vom 16.05.2008 darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung neben der Lohnbuchhaltung die gesamte Finanzbuchhaltung mittels Datenträgerüberlassung zur Verfügung stellen muss. Dem Finanzamt müssen Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht vorgelegt werden. Soweit der Steuerpflichtige eine EDV-Buchhaltung unterhält, hat die Finanzbehörde auch das Recht im Rahmen der Außenprüfung Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen. Zudem kann verlangt werden, dass im Rahmen der Außenprüfung die Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung gestellt werden.

Abgabefristen Steuererklärungen 2008

Die gesetzlichen Abgabefristen für die Abgabe sämtlicher Steuererklärungen 2008 ist dieses Jahr der 02.06.2009. Sofern die Steuererklärungen durch steuerliche Berater oder Lohnsteuerhilfe angefertigt werden, verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2009. Liegt keine Verpflichtung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung vor, gelten die Abgabefristen nicht. Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr tritt an die Stelle des 31.12.2009 der 31.03.2010. Die Frist kann in begründeten Einzelfällen bei allen Steuerbürgern bis zum 28.02.2010 verlängert werden; bei Land- und Forstwirten bis zum 31.05.2010.
HINWEIS:
Den Finanzämtern bleibt es vorbehalten, in Einzelfällen Erklärungen vor Ablauf der verlängerten Fristen anzufordern.

Frist zur Satzungsänderung bei Zahlungen an ehrenamtlichen Vorstand bis 31.12.2009 verlängert

Ein gemeinnütziger Verein hat die Möglichkeit an Vorstandsmitglieder Zahlungen von bis zu 500 EUR/Jahr zu leisten (§ 3 Nr. 26a EStG), wenn die Satzung dies vorsieht. Bei Zahlungen in der Zeit zwischen dem 10.10.2007 und 25.11.2008 ist eine gegenstehende Satzung für die Gemeinnützigkeit unschädlich, wenn die Zahlungen nicht unangemessen hoch sind und die Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung beschließt, die eine Bezahlung der Vorstandsmitglieder zulässt. Die Frist für diese Änderung hat das BMF jetzt mit Schreiben vom 22.04.2009 auf den 31.12.2009 verlängert.
HINWEIS:
Zahlungen an einen nach Satzung ehrenamtlichen und unentgeltlich tätigen Vorstand nach dem 25.11.2008 sind für die Gemeinnützigkeit schädlich. Dies kann nicht durch eine Satzungsänderung rückgängig gemacht werden.




Rückwirkender Wechsel von Ist- zur Sollbesteuerung ist möglich

Der Bundesfinanzhof hat im Urteil vom 10.12.2008 bestätigt, dass ein rückwirkender Wechsel von der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung) zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Steuerfestsetzung zulässig ist. Der wahlweise Übergang der Besteuerungsart ist grundsätzlich formlos. Das Wahlrecht wird jedoch in dem Moment gesperrt, wenn die Bescheide bestandskräftig sind.

ständig wechselnden Tätigkeitsstätten, Fahrtkostenabzug ohne Entfernungsgrenze

Mit einem neuen Urteil vom 18.12.2008 hat der Bundesfinanzhof erneut darauf hingewiesen, dass Kosten eines Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitstätten ab dem ersten km in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Die frühere Rechtsprechung der wechselnden Tätigkeitsstätte zur Anwendung der Entfernungspauschale bei Fahrten bis zur 30 km-Grenze ist überholt. In den neuen LSTR 2008 ist die Regelung zur 30 km - Grenze nicht mehr enthalten. Die Finanzverwaltung hat sich somit offenbar zwischenzeitlich dieser Rechtsauffassung anschlossen. Offene Bescheide können somit nunmehr geändert werden.

Steuerschädliche Verwendung einer Lebensversicherung

Wird ein Darlehen durch eine Kapitallebensversicherung abgesichert und dient dies nicht ausschließlich und unmittelbar der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer zur Vermietung bestimmten Immobilie führt dies zur steuerschädlichen Verwendung. Im Urteilsfall des Finanzgericht Sachsen-Anhalt vom 09.11.2008 wurden die Darlehensmittel auf ein gemischtes Konto der GbR überwiesen und dort auch zur Finanzierung der Bareinlage des Gesellschafters, für Zinszahlungen und für Privatentnahmen der Gesellschafter verwendet. Die Zinsen aus der Lebensversicherung unterliegen wegen der schädlichen Verwendung insgesamt der Besteuerung.

Kinderbonus von 100 Euro in 2009

Für das in 2009 mindestens ein Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht für jedes Kind, wird für das Kalenderjahr 2009 ein Einmalbetrag von 100,00 EUR (Kinderbonus) gezahlt. Für den Einmalbetrag gelten grundsätzlich alle Vorschriften, die auch für das festgesetzte und monatlich gezahlte Kindergeld maßgebend sind. Tritt beispielsweise der Anspruch auf Kindergeld erst zu einem späteren Zeitpunkt ein (Geburt eines Kindes im Juli 2009) wird der Einmalbetrag ebenfalls gewährt. Ein gesonderter Antrag auf Festsetzung und Auszahlung des Einmalbetrages ist nicht erforderlich. Gibt es mehrere Anspruchsberechtigte in 2009 so wird der Einmalbetrag gegenüber demjenigen festgesetzt und ausgezahlt, der vor der Auszahlung zuletzt kindergeldberechtigt war. Da die Kinderfreibeträge hinsichtlich des Kinderbonus nicht erhöht wurden, kann es bei der Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung dazu kommen, dass vor allem Bezieher höheren Einkommens von der Einmalzahlung nicht profitieren.

Aufwendungen für Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung können Werbungskosten sein

Nach dem Urteil des BFH vom 28.08.2009 (Az.: VI R 35/05) sind Aufwendungen für Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung beruflich veranlasst, wenn die Veranstaltung primär auf die Bedürfnisse des vom Steuerpflichtigen ausgeübten Berufs ausgerichtet ist. Als Indizien für die berufliche Veranlassung sind dabei insbesondere die Lehrinhalte und ihre konkrete Anwendung in der beruflichen Tätigkeit sowie der Lehrgangsablauf und dessen Teilnehmer heranzuziehen.

Vorsteuerabzug nur bei ausreichender Leistungsbeschreibung

Der BFH hat mit Urteil vom 08.10.2008 ausgesagt, dass die Leistungsbeschreibung in einer Rechnung „für technische Beratung und Kontrolle im Jahr 1996“ nicht ausreicht, die damit abgerechnete Leistung zu identifizieren. Sofern nicht aus den zusätzlichen Angaben in der Rechnung noch aus den Geschäftsunterlagen eine Konkretisierung des Leistungsgegenstands möglich ist, auf die in der Rechnung Bezug genommen wird, ist der Vorsteuerabzug damit nicht möglich. In der Abrechnung kann aber auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen werden, diese müssen aber eindeutig in der Rechnung bezeichnet sein.

Konjunkturpaket

Die Große Koalition hat sich auf ein zweites Konjunkturpaket verständigt. Der  Entwurf enthält insbesondere folgende Regelungen:
- Senkung des Eingangseinkommensteuersatz um 1 % ;
- Erhöhung des Grundfreibetrages von 7.664 EUR auf 8.004 EUR bis 2010;
- Senkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 % auf dann 14,9 %;
- Auszahlung eines einmaligen Boni in Höhe von 100 EUR/Kind;
- Erhöhung der Regelsätze für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren, deren Eltern von Hartz IV-Leistungen leben, auf 70 % (bisher: 60 %);
- Abhängigkeit der Kfz-Steuer ab dem 01.07.2009 nicht mehr vom Hubraum, sondern vom CO2-Ausstoß;
- Umweltprämie in Höhe von 2.500 EUR für Neuwagenkäufer von in 2009 zugelassenen Autos. Das zu verschrottende alte Auto muss dabei mindestens neun Jahre alt sein;
- Zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur von 17 Milliarden EUR;
- Finanzierungshilfen an Unternehmen in Form von Staatskrediten oder –bürgschaften;
HINWEIS:
Dem Entwurf muss u.a. noch vom Bundesrat zugestimmt werden. Auch nach dem Wahlergebnis in Hessen gilt dies derzeit als gesichert.

Sofortmeldung Sozialversicherung seit dem 01.01.2009

Seit dem 01.01.2009 sind Arbeitgeber bestimmter Branchen gesetzlich verpflichtet, bereits am ersten Arbeitstag für neu eingestellte Arbeitnehmer eine Meldung an die Datenstelle der Rentenversicherung abzugeben. Die Sofortmeldung für diese Wirtschaftsbereiche soll die Bekämpfung von Schwarzarbeit und unfairem Wettbewerb stärken. Nähere Informationen zur Sofortmeldung finden Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de

Schärfere Strafen bei Steuerhinterziehung

Die Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung wurde verschärft. Im Einzelnen gilt jetzt:
- Bei hinterzogenen Steuern von mehr als 50.000 EUR liegt ein schwerer Fall von Steuerhinterziehung vor, der mit einer Höchststrafe von zehn und nicht nur von fünf Jahren belegt wird.
- Bei hinterzogenen Steuern von mehr als 100.000 EUR kommt grundsätzlich keine Geldstrafe mehr in Betracht, weshalb hier als Standardstrafe eine Freiheitsstrafe zu verhängen ist.
- Bei hinterzogenen Steuern von mehr als 1 Mio. EUR kommt grundsätzlich keine Bewährungsstrafe mehr in Betracht. Damit ist eine öffentliche Verhandlung durchzuführen und eine Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen.

Pendlerpauschale - Auswirkungen für Unternehmer

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.12.2008 hat nicht nur für Arbeitnehmer Bedeutung. Sofern der Unternehmer in seiner Buchhaltung Fahrten Wohnung - Betrieb durchführt, ist auch er berechtigt, den Ansatz ab dem 1. Kilometer pro Entfernungskilometer vorzunehmen. Gerade in diesen Fällen muss der Finanzverwaltung eine Mitteilung zugehen, da die Erfassung der Entfernungspauschale in der Gewinnermittlung oft nicht nachvollzogen werden kann. Da sämtliche Steuerbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk bezüglich der Entfernungspauschale versehen sind, ist auch hier jederzeit die Rückkehr zum bis 31.12.2006 geltenden Recht möglich.